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Kosten & Wahlarzt

Kosten und Rückerstattung beim Wahlarzt

Die Ordination Dr. Domenig hat keinen Kassenvertrag. Was das für Sie heißt — und wie Sie einen Teil der Kosten zurückbekommen.

Kurz gesagt

Als Wahlarztordination stellt die Ordination eine Honorarnote, die Sie vor Ort bezahlen. Die Krankenkasse erstattet 80 Prozent des Kassentarifs für dieselbe Leistung — meist deutlich weniger als die Rechnung. Den Rest übernimmt oft eine private Zusatzversicherung.

So kommen Sie zu Ihrer Rückerstattung

  1. Behandlung

    Nach dem Termin erhalten Sie eine Honorarnote mit Datum, Diagnose und den erbrachten Leistungen.

  2. Bezahlen

    Direkt in der Ordination, bar oder mit Bankomatkarte.

  3. Einreichen

    Bei der ÖGK online über „Meine ÖGK“ (Web oder App, mit ID Austria) oder per Post — mit Honorarnote und Zahlungsnachweis. Bei BVAEB und SVS über deren Online-Services.

  4. Rückerstattung

    Die Kasse überweist ihren Anteil auf Ihr Konto. Einreichen können Sie bis zu 42 Monate nach der Behandlung.

  5. Zusatzversicherung

    Den Rest reichen Sie mit der Abrechnung der Kasse bei Ihrer privaten Versicherung ein.

Das Wichtigste in Zahlen

Erstattung
80 % des Kassentarifs für dieselbe Leistung — nicht 80 % der Honorarnote
Frist
42 Monate ab dem Behandlungstag (ÖGK)
Bezahlung
bar oder Bankomatkarte, direkt nach der Behandlung
Nicht erstattet
Leistungen, die im Kassenkatalog nicht vorgesehen sind

Warum eine Wahlarztordination?

Ohne Kassenvertrag kann sich die Ordination für jedes Kind die Zeit nehmen, die Befragung, Untersuchung und Beratung brauchen — auch für eine ausführliche Lungen- und Allergieabklärung mit mehreren Messungen an einem Termin.

Im Bezirk Landeck gibt es nur wenige kinderärztliche Kassenplätze. Die Wahlarztordination ist für viele Familien die Möglichkeit, zeitnah fachärztlich betreut zu werden.

Fragen zu Kosten

Ist Dr. Domenig Kassenarzt?

Nein, die Ordination ist eine Wahlarztordination ohne Kassenvertrag. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen können.

Wie bezahle ich in der Ordination?

Die Honorarnote wird direkt nach der Behandlung vor Ort bezahlt, bar oder mit Bankomatkarte.

Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet 80 Prozent des Betrags, den sie einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte — nicht 80 Prozent der Honorarnote. Leistungen, die die Kasse nicht kennt, werden nicht erstattet. Den genauen Betrag nennt Ihre Kasse. Mehr dazu: Kosten & Wahlarzt.

Wie reiche ich die Honorarnote bei der ÖGK ein?

Online über „Meine ÖGK“ im Browser oder in der App (Anmeldung mit ID Austria) oder per Post. Nötig sind die bezahlte Honorarnote mit Datum, Diagnose und Leistungen sowie der Zahlungsnachweis. Sie haben dafür 42 Monate ab dem Behandlungstag Zeit.

Übernimmt eine private Zusatzversicherung die Kosten?

Oft ja: Eine private Krankenzusatzversicherung für Wahlärzte erstattet in den meisten Fällen den Teil, den die gesetzliche Kasse nicht übernimmt. Welche Leistungen gedeckt sind, sagt Ihnen Ihre Versicherung.

Gibt es die Impfungen aus dem Kinderimpfprogramm auch beim Wahlarzt?

Ja. Die Impfstoffe des kostenfreien Kinderimpfprogramms gibt es auch in der Wahlarztordination.

Termin? Ein Anruf genügt.

Montag bis Donnerstag 8:30 bis 11 Uhr, Dienstag auch 14 bis 15 Uhr — oder einen freien Platz online reservieren.